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Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß §1 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen.

Arbeits- und Aufgabenberiche:
  • Familienunterstützende Dienste
  • Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Kindertageseinrichtungen
Zielgruppen:

Das Bundesfreiwililgendienst richtet sich an Menschen zwischen 16 und 60 Jahren.

Voraussetzungen:

  • Beendete Schulpflicht
  • Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und an der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung
Zeitspanne:
Das BFD dauert in der Regel 12 Monate.
(Verkürzung nach Absprache möglich auf 6 Monate/Verlängerung nach Absprache möglich bis max. 24 Monate)
Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, sollen sich nach der Gesetzesintention wöchentlich für mind. 20 Stunden verpflichten. 

Leistungen:
  • Taschengeld und Verpflegung               
  • Mindestens 26 Urlaubstage
  • BFD-Ausweis

Qualifizierung:

  • Einführung in die Praxis
  • Kontinuierliche fachliche Beratung
  • Fortbildung, mindestens 25 Tage bis zum vollendeten 26. Lebensjahr

Ansprechpartnerin:

Jutta Lammers

Ansprechpartnerin FSJ, BFD
Groiner Allee 10
46459 Rees
Tel.: 02851 920-188
 
 
 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer:

Flyer BFD
 
 
 
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