Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß §1 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen.
Arbeits- und Aufgabenberiche:
- Familienunterstützende Dienste
- Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Kindertageseinrichtungen
Zielgruppen:
Das Bundesfreiwililgendienst richtet sich an Menschen zwischen 16 und 60 Jahren.
Voraussetzungen:
- Beendete Schulpflicht
- Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und an der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung
Zeitspanne:
Das BFD dauert in der Regel 12 Monate.
(Verkürzung nach Absprache möglich auf 6 Monate/Verlängerung nach Absprache möglich bis max. 24 Monate)
Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, sollen sich nach der Gesetzesintention wöchentlich für mind. 20 Stunden verpflichten.
Leistungen:
- Taschengeld und Verpflegung
- Mindestens 26 Urlaubstage
- BFD-Ausweis
Qualifizierung:
- Einführung in die Praxis
- Kontinuierliche fachliche Beratung
- Fortbildung, mindestens 25 Tage bis zum vollendeten 26. Lebensjahr